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  • Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

    Diese AGB's gelten ab 01.01.2021

    Unsere Geschäfts-, Vertrags- und Beschwerdesprache ist Deutsch.

    1. Geltung und Rechtsverbindlichkeit

    1.1. Nachstehende Bedingungen beziehen sich auf alle von uns angenommenen und ausgeführten Aufträge/Lieferungen, auch im Fernabsatz, und gelten mit Erteilung des Auftrages vom Vertragspartner anerkannt und rechtsverbindlich.

    1.2. Unsere Bedingungen haben Vorrang vor eventuellen allgemeinen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Vertragspartners.

    1.3. Durch eine Bestätigung oder Bestellung werden die Geschäfts- oder Lieferbedingungen akzeptiert.

    2. Angebot und Vertragsabschluß

    2.1. Angebote sind schriftlich und freibleibend, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

    2.2. Der Vertrag ist geschlossen, wenn wir eine schriftliche (auch mittels Fax, E-Mail) Annahmeerklärung in Form einer Auftragsbestätigung oder Lieferung abgeben.

    2.3. Nachträgliche Berichtigung von Katalogen, Preislisten, Prospekten u.A. und aller Irrtümer bleiben vorbehalten.

    2.4. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen sowie Angebot- und Projektunterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dgl. stets unser geistiges Eigentum.

    3. Lieferung

    Vereinbarte bzw. zugesagte Liefertermine sind verbindlich. Ausnahmen siehe Punkt 3.4.

    3.1. Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Bestellungsannahme (Auftragsbestätigung), nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Erfüllung sämtlicher dem Kunden obliegender vertraglicher Verpflichtungen. Davon unberührt bleibt unser Recht, vom Vertragspartner, auch ohne dessen Verschulden an einer Verzögerung den Ersatz der durch diese Verzögerung verursachten Aufwendungen zu fordern.

    3.2. Die Lieferfristen sind gehemmt, solange der Vertragspartner mit der Erfüllung ihm obliegender Verpflichtungen, auch aus anderen Geschäften mit uns, säumig ist.

    3.3. Teillieferung durch uns ist zulässig. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.

    3.4. Mit der Versandbereitschaftsmeldung unsererseits gilt die Lieferfrist als eingehalten, auch wenn der Versand ohne unser oder des Lieferwerkes/Produzenten Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen kann. Versandbereit gemeldete aber nicht sofort abgerufene Waren werden auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners nach eigenem Ermessen gelagert und als geliefert berechnet.

    3.5. Schadenersatz oder Forderung auf Nachlieferung ist in derartigen Fällen ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist in solchen Fällen auch nicht berechtigt, einseitig vom erteilten Auftrag zurückzutreten.

    3.6. Im Falle der nicht fristgerechten Erfüllung durch uns hat uns der Vertragspartner jedenfalls eine angemessene Nachfrist zu gewähren.

    3.7. Ist nichts anderes vereinbart, gilt die Ware als "ab Werk" verkauft und geliefert. Zudem steht uns unter Ausschluss jeder Haftung die Wahl der Versandwege und Beförderungsmittel frei (grundsätzlich erfolgt Lieferung auf Gefahr des Vertragspartners und unversichert).

    3.8. Anfragen / Lieferauskünfte: Für alle diesbezüglichen Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter der Telefonnummer 01 699 88 88 zur Verfügung.

    4. Übergabe und Übernahme

    4.1. Nutzung und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Vertragspartner über.

    4.2. Soweit durch im Einzelfall getroffene Vereinbarungen (insbesondere durch INCOTERMS) nichts anderes bestimmt ist, gilt, dass Gefahr und Zufall übergehen, sobald wir am Erfüllungsort geleistet haben.

    4.3. Versenden wir auf Verlangen des Vertragspartners die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so gehen Gefahr und Zufall, wenn nichts anderes vereinbart, (siehe Pkt. 3.6.), auf den Vertragspartner über, sobald wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Unternehmen zur Verfügung gestellt haben.

    4.4. Ansprüche gegen uns wegen nicht rechtzeitiger Lieferung auf Leistung von Schadenersatz und entgangenem Gewinn werden ausgeschlossen.

    5. Versicherung

    5.1. Nur im Falle von ausdrücklichen, entsprechenden Vereinbarungen ist von uns eine Versicherung der Ware abzuschließen (Siehe Punkt 3.7.).

    6. Preise

    6.1. Die Preise verstehen sich soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, als Nettopreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ohne jeden Abzug oder als unverbindliche Verkaufspreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten exklusive Frachtkosten. Preiskorrekturen vorbehalten.

    6.2. Mehrkosten, die durch eine bestimmte vom Vertragspartner gewünschte Versendungsart entstehen, gehen in jedem Fall zu Lasten des Vertragspartners. Für Onlinebestellungen werden die Versandkosten in einer Tabelle beim Bestellvorgang dargestellt.

    6.3. Nebenkosten, wie etwa öffentliche Abgaben, Zölle, Abschöpfungsbeträge, Ein- und Ausfuhrsteuern und Gebühren gehen, wenn nichts anderes angeführt oder vereinbart, zu Lasten des Vertragspartners.

    6.4. Für Rücknahme und/oder Entsorgung von Verpackungsmaterial sind wir berechtigt, anfallende Kosten zusätzlich in Rechnung zu stellen.

    7. Zahlung, Fälligkeit, Verzugsfolgen

    7.1. Für Zahlungen an uns gilt als Erfüllungsort Wien.

    7.2. Zahlungen sind, wenn nichts anderes vereinbart, 30 Tage nach Rechnungslegung, ohne Abzug sowie unter Ausschluss jedes Rechtes des Vertragspartners auf Zurückbehaltung oder Aufrechnung mit von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannten Gegenansprüchen unverzüglich zu leisten. Erstbesteller und Privatkunden werden per Nachnahme oder Vorauszahlung wenn nicht anders vereinbart, beliefert.

    7.3. Weiters belaufen sich die Spesen für Mahnung 1 und 2 auf à € 5,- jede weitere Zahlungsaufforderung wird mit € 10,- verrechnet. Ab der 2. Mahnstufe sind 8% an Verzugszinsen zu bezahlen. Alle Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten und die Kosten eines von uns beauftragten Rechtsanwaltes sind zu ersetzen.

    7.4. Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem wir über sie verfügen (für Auslandskunden in der vereinbarten Währung).

    7.5. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder wird über sein Vermögen der Ausgleich oder Konkurs eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Zahlungen mit einer späteren Fälligkeit laufen.

    7.6. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und/oder Auftreten von Umständen, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners aufkommen lassen, sind wir zudem berechtigt, alle unsere Forderungen gegen den Vertragspartner sofort geltend zu machen und von allen schwebenden Kauf- und/oder Lieferverträgen zurückzutreten, sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

    7.7. Aus der Ausübung der unter diesem Punkt vorgesehenen Rechte können keine Verbindlichkeiten unsererseits gegenüber dem Vertragspartner, insbesondere Schadenersatzansprüche gegen uns, entstehen.

    8. Eigentumsvorbehalt

    8.1. Die verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und sämtlicher Nebenkosten, unser Eigentum.

    8.2. Solange unser Eigentumsrecht an der Vorbehaltsware besteht, ist der Vertragspartner verpflichtet, diese sachgemäß zu lagern und auf seine Kosten zu unseren Gunsten vinkuliert gegen Verlust und Wertminderung, Feuer und Diebstahl, Lager- und Wasserschäden versichert zu halten.

    8.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter (insbesondere Pfändungen u.ä.) auf Vorbehaltsware oder abgetretener Forderungen unverzüglich bekannt zu geben. Er hat in einem solchen Fall Dritte auf unsere Rechte hinzuweisen und uns sämtliche mit der Wahrung unserer Rechte verbundenen Kosten inklusive allfälliger Anwaltskosten zu ersetzen.

    9. Höhere Gewalt

    9.1. Bei Lieferverzug infolge höherer Gewalt wird eine Haftung nicht übernommen.

    9.2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Daraus können keine Verbindlichkeiten unsererseits gegenüber dem Vertragspartner, insbesondere Schadenersatzansprüche gegen uns, entstehen.

    9.3. Der höheren Gewalt stehen insbesondere Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Roh- und Brennstoffmangel, Feuer, Verkehrssperren, Störungen der Betriebe oder des Transportes sowie sonstige Umstände, die die Abwicklung des Geschäftes wesentlich erschweren oder unmöglich machen, gleich, und zwar einerlei, ob sie bei uns, unseren Lieferanten oder deren Sublieferanten, beim Vertragspartner oder sonst in dessen Sphäre auftreten. Der höheren Gewalt steht auch Nichtlieferung oder nicht rechtzeitige Lieferung unserer Lieferanten an uns gleich, sofern die Ursache in nicht von uns zu vertretenden Gründen liegt.

    10. Garantie und Gewährleistung

    10.1. Die Garantie- bzw. Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.

    10.2. Als Wiederverkäufer übernehmen wir nur die Garantie- bzw. Gewährleistung nach Maßgabe des Haftungsumfanges des Herstellers, Lieferwerkes und/oder Produzenten. Weitergehende Gewährleistungen wie Arbeitszeit für Fehlersuche oder Austausch der Produkte und/oder Vergütungen werden von uns nicht übernommen. Die Garantieleistungsfrist beträgt mindestens 6 Monate. Die Gewährleistungspflicht beträgt mindestens 18 Monate nach Ablauf der Garantieleistungsfrist

    10.3. Gewährleistungsansprüche erlöschen jedenfalls sofort mit einer Reparatur durch den Vertragspartner.

    10.4. Rücksendungen übernehmen wir nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung, jedoch stets nur in Originalverpackung oder entsprechend sicherer Ersatzverpackung. Rücksendungen frachtfrei bitte an die folgende Adresse retournieren:

    A.C.E. – Daniel Jutquier, Eisgrubengasse 2-6, A-2334 Vösendorf

    10.5. Die Abwicklung der Gewährleistung wird ausnahmslos durch die Fa. A.C.E.- Daniel Jutquier akzeptiert. Im Übrigen leisten wir Gewähr im Rahmen der jeweils gesetzlichen Bestimmungen.

    10.6. Werden uns Produkte mit einem angeblichen Defekt zur Gewährleistungsabwicklung übergeben, der Test dieser Produkte aber eine ordnungsgemäße Funktion ergibt, sind wir berechtigt die angefallenen Testkosten von derzeit mind. € 40,- inkl. Ust. in Rechnung zu stellen.

    11. Mängel

    11.1. Die von uns gelieferte Ware ist vom Vertragspartner unverzüglich nach Lieferung auf Mängel zu untersuchen und ist über allfällige Mängel unverzüglich Anzeige an uns zu richten und detailliert anzuführen. Geheime Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich (auch per Fax, E-Mail) spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung zu erfolgen.

    11.2. Mängelrügen werden nicht anerkannt, falls sich die Ware nicht im Zustand der Ablieferung befindet. Eine Rücksendung von bemängelten Waren ist nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Einwilligung bzw. nach erhalt einer RMA-Nummer zulässig.

    12. Haftung

    12.1. Unsere Haftung ist betragsmäßig grundsätzlich mit jener Summe beschränkt, die durch unsere Versicherung gedeckt ist bzw. für die, im Falle eines Verschulden des Vorlieferanten bzw. Produzenten dieser zum Schadenersatz herangezogen werden kann. Die Fälligkeit des Schadenersatzanspruches tritt in diesen Fällen erst dann ein, sobald wir über diese Beträge verfügen können.

    12.2. Unsere Haftung besteht nur einen gewerblichen Vertrags- bzw. Vertriebspartner gegenüber. Dieser verzichtet hiermit ausdrücklich im Voraus für alle dritten Personen (etwa Wiederverkäufer, Endverbraucher, deren Familienangehörige und andere Geschädigte) auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen uns. Er verpflichtet sich, einen Weiterverkauf nur unter der Voraussetzung dieses Verzichtes des Käufers auf Ansprüche gegen uns vorzunehmen und haftet uns gegenüber für jegliche Versäumnisse und überhaupt für jede Leistung, die wir an dritte Personen erbringen müssen. Die von uns angegebenen Betriebs-Bestimmungen und Sicherheitsmaßnahmen sind genauestens einzuhalten.

    12.3. Im Falle eines Direktverkaufes an einen Endverbraucher kommt das in Österreich geltende Produkthaftungsgesetz zur Anwendung.

    13. Rücktritt vom Vertrag

    13.1. Vom Vertrag zurückzutreten sind wir berechtigt:

    - wenn die Ausführung der Lieferung durch den Vertragspartner verzögert wird.

    - wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners gegeben sind.

    - wenn die Verlängerung der Lieferfrist wegen der oben angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, beträgt.

    - wenn der Vertragspartner die Ware nicht am vereinbarten Ort oder Zeitpunkt annimmt.

    13.2. Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren läuft.

    13.3. Unbeschadet unserer Schadenersatzansprüche sind im Falle des Rücktritts vom Vertrag bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen abzurechnen und zur Zahlung fällig.

    14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

    14.1. Urkundlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

    14.2. Auf den Vertrag sowie auf diese allg. Verkaufs- und Lieferbedingungen findet das materielle österreichische Recht in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung Anwendung.

    15. Datenschutz

    Ihre personenbezogenen Daten werden nach der strengen Vorschrift des geltenden österreichischen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und genutzt. Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten, soweit dies im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendig (Rechnungswesen, Kundenpflege) und im Rahmen des Datenschutzgesetzes zulässig ist, EDV-mäßig speichern und verarbeiten. Wir verpflichten uns jedoch, die uns im Rahmen der getätigten Bestellung zugekommenen Daten des Kunden streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Auf Verlangen werden personenbezogene Daten gelöscht oder es kann persönlich nach Absprache im erforderlichen Umfang Einsicht genommen werden.

    16. Sonstiges

    16.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Vertragspartner verpflichten sich, im Falle der Teilunwirksamkeit die unwirksamen Bestimmungen durch Bestimmungen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst entsprechen, zu ersetzen.